Corona-Gesetze: SPÖ setzt Verbesserungen durch - notwendige Gesetzesänderungen müssen mit Augenmaß getroffen werden und verfassungsrechtlich Hand und Fuß haben.
Der Nationalrat stimmt über die neuen Corona-Gesetze ab. Wir haben uns die Gesetze vorher genau angeschaut und wichtige Punkte durchgesetzt:
So wird das Parlament in Zukunft stärker eingebunden und die Kontrollbefugnisse der Behörden wurden deutlich eingeschränkt.
Für die SPÖ ist klar: Statt koalitionsinternen Streitigkeiten zwischen ÖVP und Grünen ist es jetzt am wichtigsten, dass wir alles auf die Bewältigung der Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und sozialen Krise durch Corona ausrichten. Dafür ist es wichtig, dass der Bund Voraussetzungen schafft, dass auch die Länder als wichtige Mitstreiter im Kampf gegen die Corona-Krise je nach regionalen Gegebenheiten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus treffen können.
„Leider haben Kanzler Kurz und seine Regierung den Sommer über geschlampt und erst Mitte August ein höchst umstrittenes, schlecht ausgearbeitetes Gesetz vorgelegt“, kritisiert Gesundheitssprecher Philip Kucher.
Wir nehmen unsere Kontrollfunktion als Oppositionspartei aber sehr ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst. „Wie wichtig die von uns verlangte Begutachtung war, zeigen die über fünftausend Stellungnahmen, die in der kurzen Begutachtungszeit eingelangt sind. Der SPÖ ist es gelungen, in intensiven Verhandlungen doch noch wichtige Verbesserungen zu erreichen“
Philip Kucher nach dem Gesundheitsausschuss.
Erreicht: Mehr Klarheit und Kontrolle
Wir haben das neue Corona-Gesetzesspaket genau durchleuchtet und konstruktiv an der Verbesserung der Gesetze mitgearbeitet. Die von der SPÖ verlangte Begutachtung der Gesetze – die die ÖVP ursprünglich nicht wollte – war wichtig, denn es ist uns gelungen, dem ursprünglichen Entwurf „die Giftzähne zu ziehen“:
Verbesserungen – von der SPÖ durchgesetzt:
Klare zeitliche Befristung des Gesetzes: Die Gesetze treten mit Ende Juni 2021 außer Kraft – nicht erst Ende 2021, wie es der Entwurf vorgesehen hatte. Und: Eine Verlängerung per Verordnung der Bundesregierung gibt es nur, wenn es die epidemiologische Situation erfordert.
Stärkere Einbindung des Parlaments: Der Hauptausschuss des Nationalrats muss dringlichen Verordnungen innerhalb von vier Tagen zustimmen.
Deutliche Einschränkung der behördlichen Kontrollbefugnisse: Es dürfen nur Unterlagen eingesehen werden, die mit der Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen nach diesem Bundesgesetz im Zusammenhang stehen und nicht alle, wie es ursprünglich vorgesehen war (betrifft etwa das Redaktionsgeheimnis).
Zeitliche Maximalbegrenzungen für freiheitsbeschränkende Verordnungen: Ausgangssperre max. 10 Tage, Betretungsverbote max. 4 Wochen.
Comments