ArbeitnehmerInnen zahlen sich ihre Pensionen selbst
Die Finanzierung des staatlichen Pensionssystems erfolgt durch Beitragszahlungen mit unterschiedlichen Beitragssätzen
Unselbstständige: 22,8 Prozent
Selbstständige: 18,5 Prozent
Landwirtinnen und Landwirte: 17 Prozent sowie durch den Bundesbeitrag, der einen breiten solidarischen Ausgleich sicherstellt.
ArbeitnehmerInnen finanzieren mit ihren Beiträgen ihre Pensionen überwiegend selbst – der Bundesbeitrag (Ausfallshaftung ohne Ersätze für Ausgleichszulagen, plus „Partnerleistung“), dem ja auch Ausgaben für Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge, Krankenversicherung der PensionistInnen etc. gegenüberstehen, betrug 2018 bei den Unselbstständigen gerade einmal etwas mehr als ein Zehntel (11 Prozent) der Gesamtausgaben (ohne AZ).
Zum Vergleich: Bei Selbstständigen betrug der Anteil 45 Prozent, und bei LandwirtInnen 76 Prozent. In den letzten vier Jahren war der Bundesbeitrag sogar rückläufig.
Stabile Finanzierung durch Umlageverfahren – Generationenvertrag
Langfristprojektionen zufolge werden die öffentlichen Pensionsausgaben (inkl. Beamtenpensionen) nur sehr moderat ansteigen. Bis 2070 errechnet die EU-Kommission einen Anstieg um 0,5 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Ageing Report 2018) – und das, obwohl bis dahin der Anteil der Älteren deutlich zunehmen wird.
Die Herausforderung der demografischen Entwicklung ist mit einer sinnvollen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu bewältigen. Eine grundlegende Stellschraube ist dabei die Entwicklung der Lohnquote, weil die Höhe der Löhne und Gehälter die Finanzierungsgrundlage der Pensionsbeiträge darstellt. Die Finanzierbarkeit der Pensionsleistungen hängt wesentlich mehr von der Beschäftigungslage und der Höhe der Einkommen ab als vom Pensionsantrittsalter. Freilich bedarf es auch eines politischen Willens, den erwirtschafteten Reichtum einer Gesellschaft fair zu verteilen und auch (bedarfsgerecht) für soziale Leistungen und Alterssicherung zu verwenden.
Der Wirtschaftsbund übernimmt die Kontrolle in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), welches bereits in Kraft getreten ist (1.1.2019), wird auch die Pensionsversicherungsanstalt der ArbeitnehmerInnen umorganisiert. Die Gremien werden paritätisch besetzt, die Landesstellen der PVA werden zentralisiert, die Leistungsausschüsse abgeschafft bzw. zu Außenstellen degradiert. Ob diese in Zukunft noch befugt sein werden, Entscheidungen beispielsweise über Rehabilitations- und Pensionsanträge (eine Grundkompetenz der Selbstverwaltung) zu treffen, ist noch offen. Es ist zu befürchten, dass durch die Verlagerung der bisherigen regional organisierten, selbstverwalteten Entscheidungsstruktur in die Zentrale nach Wien die Entscheidungsdauer steigen und die Zugänglichkeit zu Beratung und Rechtsschutz sinken wird.
Höchste Zeit für ein verfassungsmäßig geschütztes Pensionssystem
Jeden auch noch so moderaten Anstieg der öffentlichen Pensionsausgaben als unfinanzierbar darzustellen ist angesichts der massiven Alterung völlig widersinnig. Eine gute Absicherung im Alter – auch der heute Jüngeren – muss uns etwas wert sein. Das gesetzliche Pensionssystem sollte daher verfassungsrechtlich verankert und damit das Vertrauen der Betroffenen jeder Generation gestärkt werden. Denn jene, die das System krankreden, versuchen gerade den Jungen einzureden, dass sie in Zukunft keine existenzsichernde Pension mehr zu erwarten haben, um sie zum Abschluss privater Pensionsversicherungen zu drängen, wo die Versicherten aber das volle Veranlagungsrisiko tragen.
Unser System einer verlässlichen gesetzlichen Lebensstandard- und Existenzsicherung im Alter muss abgesichert werden. Die wichtigsten Eckpunkte sind daher in der Verfassung zu verankern: die solidarische Pflichtversicherung mit gleichen Beitragssätzen für Versicherte aller Träger – die nicht unterschritten werden dürfen, der Generationenvertrag im Umlageverfahren, das System der Ausgleichszulage zur Vermeidung von Altersarmut sowie die Ausfallshaftung des Bundes. Die Regierung muss sich zu einem nachhaltigen und verlässlichen gesetzlichen Pensionssystem bekennen – anstatt die Versicherungswirtschaft zu fördern.
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