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Raumordnung in Kirchberg-Thening, wie geht es weiter?

Nachdem vom Grundeigentümer der Wunsch an die Gemeinde herangetragen wurde, im Bereich Thürnau-West eine Wohnverbauung zu ermöglichen und die Fläche umzuwidmen wurde im Gemeinderat zunächst die Zulässigkeit einer Umwidmung diskutiert.

Dabei ist man zum Entschluss gekommen, ein Verfahren einzuleiten, um - auch unter Miteinbeziehung der Bevölkerung - herausarbeiten zu können, was überhaupt sinnvoll und möglich ist, wie die Akzeptanz sein wird und was als Voraussetzungen für eine Bebauung notwendig sein wird.

Am 13.1.2021 wurden Ideen und Ergebnisse präsentiert, die sich angehende Architekten (Studierende der TU Wien) im Rahmen eines Projektes haben einfallen lassen. Teilweise sehr engagierte und ambitionierte Ideen kamen zum Vorschein.

Der Gesamtumfang des betrachteten Gebietes ist auf folgendem Bild ersichtlich:


  • Junges Wohnen

  • Betreutes Wohnen

  • Kinderbetreuungseinrichtung

  • Park & Ride

  • Dorfladen (mit Selbstbedienung)

  • Cafe

  • Generationen-Park

  • Naturfreibad

  • Spielplätze

  • Bewegungsparkour

  • Großzügige Aufforstung des bestehenden Waldgebietes

Und Vieles mehr

All diese Dinge sind denkbar.


Neben einem sehr freizügigen Grünflächenkonzept inklusive großzügiger Aufforstung auf der westlichen Seite könnte ein hochwertiges Wohngebiet entstehen, welches auch dem Gemeindeleitspruch „Leben mit der Natur“ gerecht wird. Großzügige Grün- und Erholungsflächen könnten jedenfalls dazu beitragen, die naturnahe Umgebung genießen zu können.

Da es sich aber um eine wirklich große Fläche (über 40.000 m²) handelt, besteht natürlich die Gefahr, dass sowohl die bestehende Infrastruktur als auch die Lebensqualität, insbesondere durch stärkere Verkehrs- und Umweltbelastung in Gefahr gerät, wenn eine zu hohe Verdichtung stattfindet.


Wie kann es nun weitergehen?

Eine zu hohe Bebauungsdichte muss vermieden werden, und der bis jetzt in der Thürnau bestehende Charakter der sehr aufgelockerten Verbauung darf nicht durch eine zu enge und verdichtete Besiedelung beeinträchtigt werden. Die anzunehmende Verstärkung des Individualverkehrs ist durch ein geeignetes Verkehrskonzept sicherzustellen, welches unbedingt eine Zu- und Ableitung des zusätzlichen Verkehrs über die B133 zu enthalten hat. Die Nutzung der LILO als umweltfreundliches und zentrumsnahes Verkehrsmittel ist hier mit einzubeziehen.

Es liegt also primär an den interessierten Planern und Bauträgern und am dzt. Grundbesitzer selbst, hier ein mehrheitsfähiges und für die Bevölkerung akzeptables Konzept vorzulegen; der Gemeinderat kann nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen bzw. auch einfordern, unter welchen Bedingungen eine Umwidmung überhaupt möglich gemacht werden kann.

Dieses Prinzip sollte übrigens auch für weitere Umwidmungspläne gelten.

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