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Manchmal sind die Dinge einfach.....manchmal aber auch nur heiße Luft!

Aktualisiert: 22. Jan. 2020

Was hilft gegen Arbeitslosigkeit? Arbeitsplätze.

Was hilft nicht? Schärfere Sperren beim Arbeitslosengeld.

Was hilft gegen Obdachlosigkeit? Wohnungen.

Was reduziert die eklatante Ungleichheit bei Vermögen? Eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Arbeit und ein faires Steuersystem.

(Barbara Blaha - Momentum-Institut)


Die Regierung schießt sich auf Arbeitslose ein: Nach der Forderung nach schärferen Sanktionsmechanismen durch den Chef der Industriellen-Vereinigung in der Pressestunde am Sonntag, zieht Bundeskanzler Sebastian Kurz tags darauf nach.

Ihm gehe es darum "Menschen, die in Ostösterreich arbeitslos sind in Westösterreich zu beschäftigen". Im Regierungsprogramm liest sich das als "Weiterentwicklung des Arbeitslosengelds". Wer sich weigert, für einen Job von Wien nach Tirol zu ziehen, dem soll das Arbeitslosengeld zukünftig gestrichen werden.

Allerdings: Schärfere Sanktionen schaffen keine Arbeitsplätze, die Debatte darüber lenkt von den eigentlichen Ursachen der hohen Arbeitslosigkeit ab.

Das AMS hat die Zahl der Geldsperren seit 2016 drakonisch angehoben. Menschen, die einen Job suchen, sind wegen der härteren Gangart nicht schneller wieder in Beschäftigung - jedenfalls aber in Bedrängnis.



Jedenfalls ist die öffentliche Diskussion ein wenig verlogen - geradezu verschwindend klein ist die groß besprochene Arbeitsunwilligkeit (grau eingefärbt) - den größten Anteil haben Sperren wegen versäumter Kontrollmeldungen und eigenes Verschulden bei der Lösung des Dienstverhältnisses.




Diese Vorgehensweise ist jedenfalls




Richtig ist, dass die Anzahl der Sperren beim Arbeitslosengeld zugenommen hat. Über ein Drittel mehr Sperren sind im vergangenen Jahr angefallen. Das liegt zum einen daran, dass die Auflagen für Arbeitssuchende streng sind und diese Auflagen auch genau kontrolliert werden:40 Prozent der Sperren treffen Leute, die einen AMS-Termin versäumt haben.22 Prozent der Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Da hat der Arbeitslose gar nichts falsch gemacht, außer seine Arbeit zu kündigen – aus welchem Grund auch immer. Denn wer selbst kündig, bekommt in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Das hat immerhin 32.622 Personen betroffen, doch auch sie werden zu den „Sperren wegen Fehlverhalten“ gezählt.Den Rest der Fälle machen Schulungsmaßnahmen aus, an denen jemand nicht teilgenommen hat oder ein Jobangebot, das man nicht angenommen hat – vielleicht weil es weit weg war oder weil es nicht adäquat bezahlt war. Dabei wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.Das letzte Jahr hat gezeigt, dass strengere Maßnahmen Jugendliche am härtesten treffen. Allein 10 Prozent der gestiegenen Sanktionen wurden wegen dem Versäumen einzelner Schulungstage verhängt. Ein Großteil davon findet sich bei Kursen speziell für Jugendliche.Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit wird das Arbeitslosengeld komplett gestrichen. Das kam 2019 genau 797 Mal vor – das sind 1,3 Prozent der Fälle. Da können die Sanktionen auch nicht mehr verschärft werden, weil die bekommen ohnehin keine finanzielle Unterstützung mehr.


Warum verliert man Arbeitslosengeld? Wenn man den vereinbarten AMS-Termin verpasst, kann das Arbeitslosengeld bis zum nächsten Termin gesperrt werden. Wer einen Job oder ein Kursangebot ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen gesperrt. Passiert das öfter, behält das AMS die Zuwendungen für acht Wochen ein. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit wird das Arbeitslosengeld gestrichen.

IST JETZT SCHON SO: „Arbeitslosengeld muss gestrichen werden, wenn jemand einen Job mehrmals verweigert und nicht annimmt“Schon heute wird Arbeitslosen das Arbeitslosengeld zunächst gekürzt und dann gestrichen, wenn sie mehrmals eine passende Arbeitsstelle (also dem Berufsschutz entsprechend) ablehnen. Das ist auch bei Vermittlungen von Ostösterreich nach Westösterreich so, wie ja die Zahlen zeigen: Wer eine überregionale Vermittlung im Tourismus ablehnt, wird vom AMS bestraft – und bekommt für sechs bis acht Wochen kein Arbeitslosengeld. Die Übersiedlung für eine Arbeit ist oft aus familiären Gründen ein Problem.Die Zunahme der Sperren liegt aber auch daran, dass Arbeitslose zu Recht oft nicht bereit sind, jede noch so schlechte Arbeit anzunehmen – und das noch dazu 300km entfernt. Lange Arbeitstage dank 12-Stunden-Tag, gekürzte Ruhezeiten im Tourismus, schäbige Unterkünfte und schlechte Bezahlung machen die Jobs unattraktiv. Für einen Wechsel dorthin müssen Arbeitssuchende ihr soziales Umfeld, ihre Wohnung oder ihre Kinder zurücklassen. Und das für eine Saison, an deren Ende bereits die nächste Arbeitslosigkeit winkt. Das müsste nicht so sein: Normalerweise sind Arbeitgeber bei Fachkräftemangel gezwungen, mit besseren Arbeitsbedingungen um Beschäfte zu buhlen. Die Hoteliers im Westen Österreichs könnten den niederösterreichischen Köchen ein schönes Zimmer, eine 4-Tage Woche und einen gratis Schipass anbieten – dann wären die Jobs dort wohl gefragter. Aber die Regierung setzt lieber auf Schikane: Beschäftigte sollen gezwungen werden, auch die schlechtesten Arbeitsangebote anzunehmen. Hotels haben von Schwarz-Blau zwar eine Mehrwertsteuersenkung von 13% auf 10% im Wert von 120 Mio. Euro bekommen und gekürzte Ruhezeiten für Beschäftigte. Das hat aber ausschließlich die Gewinne für Hotelbesitzer erhöht, an die Beschäftigten wird davon gar nichts weitergegeben.



FALSCH: „Nur Asylberechtigte müssten von Ostösterreich nach Westösterreich ziehen, um dort zu arbeiten“ – RICHTIG: Verschärfungen treffen alle Die ÖVP sagt zwar, sie will die Zumutbarkeitsbestimmungen nur für Asylberechtigte verschärfen – aber das ist nicht möglich. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem Europarecht, das anerkannte Flüchtlinge mit EU-Bürgern gleich stellt. Auch der Arbeitsrechtler Walter Pfeil von der Universität Salzburg betont gegenüber der Wiener Zeitung, dass Verschärfungen für alle gelten müssten und nicht nur für Asylberechtigte.Die Verschärfungen bei der überregionale Vermittlung würden also alle Personen treffen, die im Tourismusbereich oder als Hilfskräfte (allgemeine Hilfsberufe) Arbeit suchen. Ausnahmen gibt es nur für Alleinerziehende mit Betreuungspflichten – da wird im Einzelfall geprüft.Dazu kommt, dass die allermeisten erwerbslosen Flüchtlinge ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, Änderungen beim Arbeitslosengeld treffen sie also nicht. Für sie gibt es schon jetzt so gut wie keine Zumutbarkeitsbestimmungen, das heißt: Asylberechtigte müssen fast jede Arbeit annehmen – ohne Berufsschutz. Nur wenn sie familiäre Pflichten an einen Ort binden, müssen sie nicht umziehen für einen Job. In allen anderen Fällen wird ihnen schon jetzt die Sozialhilfe oder Mindestsicherung gekürzt oder ganz gestrichen, wenn sie die angebotene Arbeit nicht annehmen.FALSCH: „Harte Sanktionen senken die Arbeitslosigkeit“ – Richtig: Jobprogramme und Investitionen senken Arbeitslosigkeit


Strengere Regeln und ein aufgeweichter Berufsschutz von Arbeitslosen führt vor allem dazu, dass Arbeitslose gezwungen sind, schlechte Arbeit anzunehmen – auch abseits ihrer Qualifikation und Berufserfahrung. Auch das WIFO hat in einer Studie für das AMS festgestellt, dass „es keine Hinweise darauf [gibt], dass ein intensiverer Einsatz von Sanktionen ein wirksames Mittel wäre, um die Reintegration in Beschäftigung zu erhöhen“. Ganz im Gegenteil sogar: Wer wirklich möchte, dass Arbeitslose in passende und qualitativ gute Beschäftigung kommen, fördert Beschäftigungsprogramme und unterstützt die Vermittlung. Doch gerade die hat Kurz gleich am Anfang seiner schwarz-blauen Regierung abgedreht – wie die Aktion 20.000 für Arbeitslose über 50. Obwohl jeder Dritte Teilnehmer durch die Aktion einen Arbeitsplatz gefunden hat, hat Schwarz-Blau das Geld dafür gestrichen.


Ganz offenbar geht es also um etwas Anderes: Einen Niedriglohn-Sektor in Österreich einzuführen – vor allem im Tourismus, in der Gastronomie und für Hilfsarbeit. Dass Arbeitslose schlechte Arbeit mit niedrigem Lohn annehmen müssen – wo immer sie ist, bringt nämlich Nachteile für alle Beschäftigten. Weil der Lohndruck steigt und Arbeitgeber sich nicht mehr bemühen müssen, attraktive Arbeitsstellen anzubieten. Gerade für Beschäftigte im Gastgewerbe ist es übel, wenn ohnehin schon schlecht bezahlten Menschen dann noch mehr Konkurrenz bekommen, weil Arbeitslose gezwugen werden, noch schlechtere Bedingungen zu akzeptieren.Wer wirklich Vollbeschäftigung bei 70.000 offenen Stellen und 350.000 Arbeitslosen anstreibt, muss die Arbeitszeit verkürzen – und die Arbeit neu verteilen. Dann wäre genug Arbeit für alle da.

Interessant ist auch eine aktuelle Aufstellung der "Durchschummler" seitens der Wirtschaft: Wie viele Unternehmen stellen ihre Arbeitskräfte frei, um sie nach enigen Monaten wieder einzustellen? Das AMS kann in dieser Zeit jedenfalls keinen dieser "künstlich" erzeugten Arbeitslosen vermitteln!


Arbeitslosigkeit ist kein Randthema Jeder 4. Beschäftigte ist zumindest einmal im Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen. Die durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit (Zeit bis man neuen Job gefunden hat) lag zuletzt bei etwa 3 Monaten. Besonders stark betroffen die Generation 50+. Fast jeder 3 Arbeitslose ist über 50. Die Arbeitslosigkeit dieser Generation steigt seit Monaten wieder an – zuletzt +1% im Dezember 2019.


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